AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 31.03.2016)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Midebra Vertrieb, Mühlenweg 3, 42499 Hückeswagen, Bundesrepublik Deutschland
1. Geltungsbereich
1.1.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt oder Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird durch die Firma Midebra Vertrieb ausdrücklich schriftlich erklärt.
1.2.
Lieferung, Leistung und Angebote der Midebra Vertrieb erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.3.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäfte und müssen nicht erneut vereinbart werden.
1.4.
Alle Vereinbarungen die zwischen der Midebra Vertrieb und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Angebote, Bestellungen, Vertragsabschluss
2.1.
Die Angebote der Midebra Vertrieb sind freibleibend und unverbindlich.
2.2.
Ein Vertrag kommt erst mit Annahme der Midebra Vertrieb zustande.
2.3.
Preisänderungen, technische Änderungen, Rezepturänderungen oder den Verkauf behält sich die Midebra Vertrieb ausdrücklich vor. Ebenso Änderungen, welche auf offensichtliche Irrtümer oder Druckfehler zurückzuführen sind.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.4.
Die Bestellung des Kunden ist verbindlich. Mit der Bestellung einer oder mehrerer Waren erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware bzw. bestellten Waren erwerben zu wollen. Es handelt sich hierbei um ein Angebot zu einem Vertragabschluss.
2.5.
Änderungen und Ergänzungen eines bereits geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.
2.6.
Die Angestellten der Midebra Vertrieb sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise, Transportkosten
3.1.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils die Preise gemäß gültiger Liste des Verkäufers/Versenders.
Es gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die ausgewiesenen Preise beinhalten keine Umsatzsteuer sowie keine Versand- oder Versicherungskosten und keine Spesen, diese kommen hinzu.
3.2.
Die Transportkosten sind vor Bestelleingang nicht ermittelbar. Diese werden nach Eingang der Bestellung gesondert berechnet, sie sind für den Käufer in der veröffentlichten Information einsehbar.
4. Zahlungsbedingungen
4.1.
Der Kaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer und sämtlicher Kosten ist per Vorkasse zu leisten.
4.2.
Die Zahlungen sind ohne Abzüge zu leisten, solange nicht ausdrücklich ein anderer Zahlungsmodus schriftlich vereinbart wird.
5. Versandkosten
5.1.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind Versandkosten zu entrichten.
5.2.
Midebra Vertrieb behält sich ausdrücklich das Recht vor, falls erforderlich und bedingt durch die Eigenart des Auftrages, in Rücksprache mit dem Kunden höhere Versandkosten zu verlangen.
5.3.
Bei nicht EU-Ländern werden individuelle Frachtkosten/Zoll berechnet bzw. fällig, über die der Kunde informiert wird.
5.4.
Midebra Vertrieb verpackt die Ware in handelsüblicher, ausreichender und für den normalen Versand geeigneter Weise. Sollte für den Versand eine Sonderverpackung erforderlich sein, trägt der Kunde die Mehrkosten.
5.5.
Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Erstattung bzw. Übernahme der Kosten abgeschlossen.
5.6.
Der Versand erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang, bei entsprechender Verfügbarkeit und unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit beim entsprechenden Lieferanten.
5.7.
Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind unverbindliche Angaben.
5.8.
Falls Midebra Vertrieb schuldhaft eine vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer in jedem Fall eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.9.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an das mit dem Versand beauftragte Unternehmen übergeben wurde.
5.10.
Versandwege und Versandmittel sind der Wahl von Midebra Vertrieb überlassen.
6. Eigentumsvorbehalt
Midebra Vertrieb behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen auch wenn Midebra Vertrieb sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.
7. Rechte des Käufers wegen Mängel
7.1.
Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte
7.2.
Bei offensichtlichen Mängeln hat der Kunde diese innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
7.3.
Ist bei Lieferung der Ware die Verpackung beschädigt, ist dies sofort auf dem Lieferschein zu dokumentieren und Midebra Vertrieb zu informieren. In diesem Fall ist das Transportunternehmen für alle Schäden an der Ware haftbar.
7.4.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, hat der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an Midebra Vertrieb zurück zu senden.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.6.
Ansprüche gegen Midebra Vertrieb wegen Mängel stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Haftung
8.1.
Midebra Vertrieb leistet Schadenersatz soweit keine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalspflicht) verletzt wurde, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe
- in anderen Fällen nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens und zwar begrenzt auf den
fünfzehnfachen Wert des Kaufpreises.
Als wesentliche Vertragspflicht gilt hier eine solche Pflicht der Midebra Vertrieb, die für das Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrages aus Sicht des Käufers, eine nicht nur geringe Bedeutung hat und deren Verletzung das Vertragsverhältnis im erheblichen Maße stört.
8.2.
Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Verjährung
9.1.
Die Verjährungsfrist beträgt für Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Jahr. Die Verjährungsfrist gilt auch dann, wenn die Ansprüche nicht mit einem Mangel oder einer Pflichtverletzung in Verbindung stehen.
9.2.
Die vorstehende Verjährungsfrist gilt unter folgender Maßgabe:
- Die Verjährungsfrist gilt nicht im Falle des Vorsatzes.
- Die Verjährungsfrist gilt im Übrigen auch dann nicht, wenn Midebra Vertrieb den Mangel oder die
Pflichtverletzung arglistig verschwiegen hat oder soweit eine Garantie für die Leistung übernommen wurde.
Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.3.
Die Verjährungsfrist gilt zudem nicht für Schadenersatzansprüche in den Fällen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Gesetz oder bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht.
9.4.
Soweit in diesen Bestimmungen Schadenersatzansprüche genannt sind, sind auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen mit umfasst.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen von Midebra Vertrieb GmbH ist Hückeswagen, Gerichtsstand ist Remscheid.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen. Die Partner verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.